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Jagd- und Schießkino Kerpen
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Geschäftsführer
K.-W. Graf-Riesen & D. Kappas

Jagd- und Schießkino Kerpen
Karl-Ferdinand-Braun Str. 19
50170 Kerpen - Sindorf

AGB




Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jagd- und Schießkino Kerpen

  1. zugelassen sind Kurz- und Langwaffen bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 7000 Joule. Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Lichtspursatz oder sonstiger pyrotechnischer Munition sowie ehemaliger Militärmunition ist verboten. Die Verwendung von Vorderladerwaffen ist ebenfalls nicht zugelassen. Die Abgabe eines scharfen Schusses aus einer Kurz- oder Langwaffe ist nur Inhabern einer gültigen Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheines erlaubt.
  2. Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießanlage strengstens untersagt.
  3. eine Waffe darf nur von dem auf der jeweiligen Schiessposition stehenden Schützen geladen bzw. schussfertig gemacht werden.
  4. die Mündung ist auf der Schießposition immer in Richtung zur Bildwand zu halten.
  5. etwaige Trageriemen sind in der Schießanlage von den Waffen zu entfernen.
  6. Waffen sind mit Ausnahme in der Schießposition stets entladen und mit geöffnetem Verschlußsystem zu transportieren. Sie sind stets in den vorhandenen Waffenständern abzustellen. Die Aufbewahrung im Aufenthaltsraum ist nicht zugelassen. Anschlagübungen bzw. Zielübungen sind im Aufentahlaufenhaltsraum ebenfalls nicht zugelassen.
  7. in der Schießhalle sind stets geeignete Gehörschutzmaßnahmen zu treffen.
  8. den Weisungen der jeweiligen Standaufsicht ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  9. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der jeweiligen Standaufsicht.
  10. der Verursacher von Schäden haftet auch über die Kostenpauschale von 100 € hinaus.
  11. die Betreiber des Jagd- und Schießkinos Kerpen übernehmen in keinem Fall die Haftung für Schäden, welche von anderen Benutzern bzw. Besuchern der Anlage verursacht werden. Die Besucher des Jagd- und Schießkinos Kerpen stellen die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Besucher der Anlage oder Dritter für vom Besucher verursachte Schäden frei. Die Betreiber des Jagd- und Schießkinos Kerpen übernehmen keine Haftung für von den Besuchern mitgebrachte Schußwaffen einschließlich etwaiger Optiken und dergleichen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch die Betreiber selber bzw. deren Mitarbeiter oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
  12. die Erwerber von Munition werden darauf hingewiesen, dass diese lediglich zum unmittelbaren Verbrauch im Jagd- und Schießkino Kerpen bestimmt ist.
  13. sollte eine Schießkinobuchung aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nicht durchführbar sein, besteht seitens des jeweiligen Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Kostenerstattung.
  14. sollten Buchungen weniger als 3 Kalendertage vor dem Buchungstermin storniert werden, werden die jeweiligen Buchungskosten entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
  15. die Standaufsichten sind berechtigt, Personen, die dem Regelungsinhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aushängenden Schießstandordnung zuwiderhandeln, vom Schießbetrieb auszuschließen bzw. von der Anlage insgesamt zu verweisen. Der Anspruch auf Entrichtung der vereinbarten Buchungsgebühren bleibt seitens des Jagd- und Schießkinos Kerpen unberührt.
  16. Gerichtsstand ist Kerpen.

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